Eine sehbehinderte Frau navigiert mit Tastenkombinationen durch eine Website.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was bedeutet das für deine Website?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.

Ab diesem Datum müssen alle betroffenen Unternehmen ihre digitalen Dienstleistungen barrierefrei gestalten – dazu zählen z. B. Websites, Buchungssysteme, Apps oder Online-Shops, sofern sie unter die gesetzlichen Vorgaben fallen.

Warum gibt es das BFSG?

Stell dir vor, du könntest eine Website nicht nutzen, weil du nicht sehen, hören oder die Maus bedienen kannst. Für viele Menschen mit Behinderung ist das Alltag. Genau hier setzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz an: Es soll sicherstellen, dass alle Menschen – unabhängig von Einschränkungen – digitale Angebote nutzen können.

Das Gesetz ist Teil einer EU-Richtlinie, die 2025 in Kraft tritt. Ziel ist es, digitale Barrieren abzubauen, ähnlich wie es bei Aufzügen, Rampen oder Leitsystemen im öffentlichen Raum schon lange Standard ist.

Bin ich betroffen?

Nicht jede Website ist automatisch betroffen, aber viele. Entscheidend ist, ob du unter die „Anbieter von Produkten und Dienstleistungen“ im Sinne des Gesetzes fällst.

Mache hier den Schnell-Check:
https://bfsg-gesetz.de/check/

Dort kannst du mit wenigen Klicks prüfen, ob das BFSG für dich relevant ist.

Kurz zusammengefasst:

  • Klassische Informationsseiten (z. B. Portfolio, „Über mich“) sind nicht direkt betroffen.
  • Betroffen sind vor allem Websites, über die Verträge geschlossen werden können, z. B.:
    • Online-Shops
    • Buchungssysteme
    • Formulare zur Angebotseinholung
    • Selbstbedienungsterminals (z. B. Check-ins)

Wenn du z. B. Fototermine über ein Buchungstool vergibst oder digitale Produkte verkaufst, solltest du dich näher mit dem Thema beschäftigen.

Ausnahme: Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme unter 2 Millionen Euro sind von der Pflicht zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen grundsätzlich ausgenommen.

Das bedeutet:

  • Du musst deine Website nicht barrierefrei gestalten, wenn du unter diese Schwellenwerte fällst und keine betroffenen Dienstleistungen im Sinne des Gesetzes anbietest.
  • Produkte (z. B. Hard- oder Software) sind davon nicht ausgenommen.

Wichtig: Diese Ausnahme gilt nicht, wenn du über deine Website Verträge abschließen lässt, z. B. über ein Buchungssystem oder einen Online-Shop. In diesen Fällen greift die Ausnahme nicht, auch wenn du formal ein Kleinstunternehmen bist.

Quelle:
§ 3 Absatz 3 BFSG
https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__3.html

Ausnahme: Unverhältnismäßige Belastung

Auch wenn du grundsätzlich betroffen bist, kannst du dich auf die Ausnahme der unverhältnismäßigen Belastung berufen.

Das gilt, wenn:

  • die technische Umsetzung wirtschaftlich oder organisatorisch nicht tragbar ist,
  • und die Anforderungen objektiv nicht erfüllbar sind.

Du musst die Gründe nachvollziehbar dokumentieren, etwa durch eine Wirtschaftlichkeitsprüfung oder Aufwandsschätzung. Die Behörde prüft dann im Einzelfall, ob diese Ausnahme anerkannt wird.

Quelle:
§ 13 BFSG
https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__13.html

Ausnahme: Nicht-kommerzielle Websites

Websites, die ausschließlich privat betrieben werden und nicht kommerziell genutzt werden (z. B. persönliche Blogs ohne Werbeanzeigen oder Verkaufsfunktionen), fallen nicht unter das BFSG.

Kommerzielle Absicht liegt z. B. vor, wenn:

  • Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden,
  • Daten zur Kontaktaufnahme zwecks Vertragsabschluss erhoben werden,
  • Werbung geschaltet wird.

Diese Websites sind nicht betroffen, weil sie keine Dienstleistungen im Sinne des Gesetzes darstellen.

Quelle:
BFSG, in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019L0882

Was muss ich tun?

Wenn du betroffen bist, gilt ab 28. Juni 2025 eine gesetzliche Pflicht, deine Website barrierefrei zugänglich zu machen – nach den Vorgaben der EN 301 549. Das klingt erstmal sehr technisch, aber keine Sorge: Es gibt einfache Maßnahmen, die du direkt umsetzen kannst.

So machst du deine Website barrierefreier (auch ohne Gesetz)

Auch wenn du (noch) nicht gesetzlich verpflichtet bist, Barrierefreiheit lohnt sich immer – für mehr Nutzerfreundlichkeit, bessere Reichweite und ein positives Image.

Hier ein paar wichtige Maßnahmen:

Texte klar und verständlich formulieren

Verzichte auf komplizierte Fachsprache und lange Schachtelsätze.

Gute Kontraste und lesbare Schriftgrößen verwenden

Helle Schrift auf hellem Hintergrund? Bitte nicht! Teste deine Kontraste z. B. mit https://webaim.org/resources/contrastchecker/

Alternativtexte für Bilder hinterlegen

Jedes Bild sollte einen sogenannten „Alt-Text“ haben, der beschreibt, was zu sehen ist – für Screenreader und Suchmaschinen.

Strukturierte Überschriften nutzen (H1–H6)

Eine logische Gliederung hilft sowohl Lesern als auch technischen Hilfsmitteln.

Navigation mit Tastatur ermöglichen

Nicht alle Nutzer:innen bedienen die Website mit der Maus. Teste, ob du z. B. über die Tab-Taste durch dein Menü kommst.

Formulare verständlich beschriften

Felder wie „Name“ oder „E-Mail“ sollten klar benannt und gut lesbar sein – auch für Screenreader.

Videos mit Untertiteln versehen

Falls du Videos einbindest, solltest du zumindest automatische Untertitel anbieten.

Und was passiert, wenn ich nichts tue?

Wenn du unter das Gesetz fällst und deine Website nicht barrierefrei ist, drohen ab Mitte 2025 Abmahnungen oder Bußgelder.
Aber: Es wird eine Übergangsfrist geben, und niemand erwartet Perfektion von heute auf morgen. Noch gibt es keine Urteile, deshalb ist noch nicht klar, was das kosten wird, wenn man nichts macht.

Wichtig ist, dass du dich jetzt informierst und erste Schritte gehst.

Fazit: Jetzt ist der richtige Moment, um Barrieren abzubauen

Barrierefreiheit ist kein Hype, sondern ein Zeichen von digitaler Fairness und Zukunftsorientierung. Selbst wenn du gesetzlich (noch) nicht betroffen bist: Mit kleinen Veränderungen kannst du schon viel bewirken – für eine inklusivere Onlinewelt und für zufriedene Besucher:innen.

Mach hier den Check, ob das BFSG dich betrifft:
https://bfsg-gesetz.de/check/

Und wenn du unsicher bist, ob deine Website barrierefrei ist – melde dich bei mir! Gemeinsam finden wir sinnvolle Lösungen, die zu dir und deinem Business passen.

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