AGB

1 Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle an Sarah Schneller, im Folgenden: Auftragnehmer, erteilten Aufträge. Mögliche entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebern, im Folgenden: Auftraggeber sind nichtig, es sei denn diese wurden schriftlich mit dem Auftragnehmer festgehalten.

1.2 Für Anfertigungen von Fotografien gelten gesonderte AGB.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2 Es steht dem Auftragnehmer frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

2.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen.

3. Abwicklung

3.1 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Bereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggebers zuzurechnende Dritte etc.) hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten und berechtigt ihn, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Hat der Auftraggeber Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung verursacht, kann er aus der nicht fristgerechten Fertigstellung keine weiteren Rechte herleiten.

3.2 .Soweit die Überlassung von offener Lizenzsoftware (z.B. Open Source, Freeware etc.) Dritter Bestandteil des Vertrages ist, erfolgt die Überlassung ergänzend auf Basis der gesonderten Bedingungen der jeweils verwendeten Software. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die Verletzung solcher Lizenzbedingungen für derartige Software zum Verlust der Nutzungserlaubnis führen kann. Auftragnehmer wird auf Anfrage mitteilen, welche Open-Source Software verwendete wurde. Für die dauerhafte kostenfreie Nutzung steht der Auftrag- nehmer nicht ein.

4. Zustandekommen des Vertrages

4.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Auftraggeberauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Auftraggeberauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.

4.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.

5. Vertragsdauer und Kündigung

5.1 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

6. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

6.1 Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

6.2 Ist dem Auftragnehmer die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

6.3 Der Auftragnehmer wird die erstellte Software nach Fertigstellung in den Verfügungsbereich des Kunden übertragen. Dies kann der Auftragnehmer durch Hochladen der Daten auf einen vom Auftraggeber angegebenen und durch Übermittlung der Zugangsdaten zugänglich gemachten Server, durch Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige dem Auftraggeber zumutbare Weise bewerkstelligen.

6.4. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

6.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Auftragnehmer bei vorhe- riger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

6.6 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Im Falle eines Datenverlustes kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. Vertretenmüssen des Auftragnehmers, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an den diesen zu übermitteln.

6.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung zu übernehmen, im Hinblick auf Datenschutz, Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“. Für vom Auftraggeber beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Das Copyright auf alle durch den Auftragnehmer erstellten Arbeiten ver- bleibt beim Auftragnehmer.

7. Datenschutz

7.1 Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und oder Änderung einer Domain (Internetadresse) notwendig sind.

8. Weitergabeverbot

8.1 Sämtliche Informationen einschließlich des Briefings oder sonstiger Anweisungen sind ausschließlich für den Auftragnehmer bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die genannten Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.

9 Preise und Zahlungsbedingungen

9.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

9.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

9.3 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen.

9.4 Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er dem Auftragnehmer alle angefallenen Kosten ersetzen und ihn von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

10. Haftung

10.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und Erstellung von Projekten durch den Auftragnehmer wird vom Auftraggeber getragen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, wenn dieser auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggeber gehandelt hat, obwohl er dem Auftraggeber seine Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.

10.2 Erachtet der Auftragnehmer für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Auftraggeber nach Abstimmung die Kosten.

10.3 Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrläs- sigem Verhalten des Auftragnehmers selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Auftragnehmer zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

10.4 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.

10.5 Der Höhe nach ist die Haftung des Auftragnehmers beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

10.6 Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

11. Gerichtsstand

11.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

11.2 Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

12. Datenschutzerklärung Hinweis

Die Datenschutzerklärung wird, sofern nicht vom Kunden vorgegeben, nach bestem Gewissen erstellt, aber trägt keine rechtsverbindliche Gültigkeit, da die Auftragnehmerin keine Rechtsanwältin ist. Erst durch einen Datenschutzbeauftragten oder Rechtsanwalt kann die Vollständigkeit der Datenschutzgrundverordnung bestätigt werden.